Für Mandanten aus Handel, Gewerbe und Dienstleistungen übernehmen wir gern Buchhaltung, Lohnbuchhaltung und Steuererklärungen. Wir stehen Ihnen in allen betriebswirtschaftlichen Fragen zur Verfügung und begleiten Sie bei der Planung, Kalkulation und Budgetierung und der Entwicklung Ihres Unternehmens. Neben Betrieben aus den Bereichen Bau, Kfz und Handwerk betreuen wir u.a. Dienstleistungsbetriebe aus den Bereichen Unternehmensberatung, Medien und Kommunikation in verschiedenen Rechtsformen, insbesondere der GmbH.
Wir sind auf die Beratung von Ärzten und in Heilberufen Tätigen spezialisiert und verfügen über umfassendes Know-how in diesem Bereich. Insbesondere der Berufsstand der Ärzte unterliegt einem enormen Strukturwandel und erfordert bei Entscheidungen ein hohes Maß an betriebswirtschaftlichen Fachkenntnissen. Wir stehen Ihnen gern beratend zur Seite.
Anlässlich einer Praxisgründung stellen wir Ihnen mit einem Investitions- und Finanzierungsplan sowie einer Rentabilitätsrechnung entscheidende Zahlen zur Verfügung, die den erfolgreichen Start Ihrer Praxis unterstützen. Im Rahmen unseres laufenden Beratungsengagements überprüfen wir die Praxisergebnisse regelmäßig und berechnen auf Ihren Wunsch zu einem Jahresendgespräch Ihre vorläufige Steuerlast. Mit betriebswirtschaftlichen Analysen unterstützen wir Sie bei Kostenmanagement sowie Vermögens- und Liquiditätsplanung. Wenn Sie die Aufnahme eines weiteren Berufsträgers planen, beraten wir Sie bei finanziellen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen.
Neben Ärzten und in weiteren Heilberufen Tätigen beraten wir auch zahlreiche Freiberufler in anderen Bereichen. Ihren Jahresabschluss als Freiberufler erstellen wir mit maßgeschneidertem Berichtswesen in der Regel als § 4 Abs. 3 – Gewinnermittlung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Wahlweise ist auch eine freiwillige Bilanzierung für Freiberufler möglich. Wir sind gern Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen steuerlichen Fragestellungen.
Unsere Kanzlei hat eine langjährige Erfahrung in der Betreuung von gemeinnützigen Vereinen, GmbHs und Stiftungen. Wir unterstützen Sie ab der Gründung und stimmen mit dem Finanzamt und den zuständigen weiteren Behörden Satzungsfragen ab. Wir beraten Sie gern in allen Fragen des Gemeinnützigkeitsrechts (ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetriebe und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, Spendenrecht/ Zuwendungsbestätigungen) sowie der Umsatzsteuer. Wir unterstützen Sie bei Ihrer Liquiditäts- und Wirtschaftsplanung zur Vorlage gegenüber Aufsichtsgremien, Vorständen und Banken. Hierfür steht uns auch die DATEV-Kostenrechnung zur Verfügung. Wir unterstützen Sie gern bei der Einrichtung Ihrer Kostenrechnung.
Unsere Kanzlei betreut ambulante Pflegedienste und Einrichtungen des betreuten Wohnens/Servicewohnens sowie Tagespflegeeinrichtungen. Im Bereich des Rechnungswesens arbeiten wir u.a. mit dem Spezialkontenrahmen SKR 45 und haben langjährige Erfahrungen mit der DATEV-Kostenrechnung in diesem Bereich. Zu unserem Leistungsangebot schauen Sie bitte auch in die Bereiche Vereine und Stiftungen / Gemeinnützigkeit sowie Handel, Gewerbe und Dienstleistungen.
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