Für die Erstellung des Jahresabschlusses ist umfangreiches Wissen zu den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften erforderlich. Unser Team steht Ihnen gerne mit umfassendem Know-how zur Verfügung.
Wir erstellen Ihre Handelsbilanz und erfüllen für Sie die Anforderungen der Übermittlung und Offenlegung bzw. Hinterlegung der Jahresabschlusszahlen beim elektronischen Bundesanzeiger. Abweichende bilanzsteuerrechtliche Vorschriften erfordern in vielen Fällen die Erstellung einer zusätzlichen Steuerbilanz. Wir erledigen für Sie die nötigen Abschluss- und Übermittlungsarbeiten für die beim Finanzamt elektronisch einzureichende E-Bilanz.
Wir bieten Ihnen als Geschäftsführer bzw. Inhaber Ihres Unternehmens ein umfangreiches und maßgeschneidertes Berichtswesen zum Jahresabschluss zur Vorlage gegenüber Gesellschaftern, Aufsichtsgremien, Banken sowie Finanzämtern und sonstigen Behörden.
Bei der Bilanzerstellung begegnet man regelmäßig dem Konflikt „Steuerbelastung senken einerseits und wirtschaftliche Stärke zeigen andererseits“ unter Beachtung aller handels- und steuerbilanzrechtlichen Vorschriften. Wir unterstützen Sie bei Optimierungsentscheidungen und nehmen auf Wunsch auch Kontakt mit Ihrer Hausbank auf, wobei sich unsere über Jahre aufgebaute Reputation förderlich für Sie auswirken kann.
Abhängig vom Umfang der im Rahmen des Jahresabschlusses anfallenden Prüfungshandlungen werden Bescheinigungen des steuerlichen Beraters für Ihren Jahresabschluss formuliert. Häufig werden insbesondere von Kreditinstituten Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen verlangt. Bei Jahresabschlüssen ohne Prüfungshandlungen ist eine “einfache“ Bescheinigung zu erstellen. Wurden umfassende Prüfungshandlungen durchgeführt, werden Bescheinigungen, die in der Qualität einem Bestätigungsvermerk nahekommen, notwendig. Die Bandbreite ist hierbei groß.
Wir unterstützen Sie gern bei diesen umfangreichen Aufgaben. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
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